Für alle Mitglieder unseres Vereins und diejenigen, die für den Verein tätig sind, gelten die folgenden Regeln im Umgang innerhalb des Vereins, insbesondere mit Kindern und Jugendlichen:

§ 1 – VERANTWORTUNG ÜBERNEHMEN

In Anlehnung an die Richtlinien von BSAC-Buddy Guard übernehmen wir Verantwortung für ein friedvolles Miteinander im Verein. Wir schützen alle in unserem Umfeld vor Vernachlässigung, Misshandlung und Gewalt jeglicher Art sowie vor gesundheitlicher Beeinträchtigung und vor Diskriminierung.

Gleichstellung, Diversität und Inklusion bedeutet vor allem, dass keine Person in unserem Verein allein für die physische und psychische Sicherheit und den Respekt unserer Mitglieder verantwortlich ist. Diese Verantwortung liegt bei allen unseren Mitgliedern auf allen Ebenen.

§ 2 – RECHTE ACHTEN

Wir achten das Recht aller Mitglieder auf körperliche Unversehrtheit und Intimsphäre und üben keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer oder sexueller Art aus.

§ 3 – GRENZEN RESPEKTIEREN

Wir respektieren die individuellen Grenzempfindungen der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen und achten darauf, dass auch die Kinder und Jugendlichen diese Grenzen im Umgang miteinander respektieren. Wir suchen oder schaffen aktiv keine Anlässe/Situationen, in denen Einzelne und ein Kind/Jugendliche(r) alleine sind (z.B. Dusch- oder Umkleidebereiche).

Wir achten darauf, dass körperliche Kontakte zu anderen, insbesondere zu Kindern und Jugendlichen (z.B. Hilfestellungen, Techniktraining, Ermunterung, Trost oder Gratulation), auch erlaubte körperliche Kontakte eingestellt werden, wenn diese Person dies nicht wünscht.

Wir drängen niemandem gegen seinen Willen den Körperkontakt auf, sondern reagieren sensibel und situationsorientiert ohne Kinder dabei zu bevorzugen oder hervorzuheben.

§ 4 – SPORTLICHE UND PERSÖNLICHE ENTWICKLUNG FÖRDERN

Wir achten auf unsere Mitmenschen und fördern ihre sportliche und persönliche Entwicklung. Wir leiten sie zu einem angemessenen sozialen Verhalten gegenüber anderen Menschen, zu Respekt und Toleranz sowie zu Fair Play an.

§ 5 – ALTERSGERECHTE ZIELE VERFOLGEN

Wir richten unser sportliches Angebot und unsere sportlichen Ziele nach dem Entwicklungsstand des jeweiligen Mitgliedes aus und setzen altersgerechte Trainingsmethoden ein.

§ 6 – PERSÖNLICHKEITSRECHTE WAHREN

Wir behandeln die uns anvertrauten oder zugänglichen Daten, insbesondere der Kinder und Jugendlichen streng vertraulich. Wir gehen mit Bild- und Videomaterial unter Beachtung des Datenschutzes, insbesondere auch bei Veröffentlichungen in den sozialen Medien, sensibel und verantwortungsbewusst um.

§ 7 – SOCIAL MEDIA

Das Auftreten in sozialen Netzwerken ist für Vereine eine Normalität der Öffentlichkeitsarbeit. Alle Inhalte, die gepostet werden, sollen zweckdienlich für den Verein und den damit verbundenen Sport sein. Auch hier gilt bei Minderjährigen, dass neben der Einwilligung der Personensorgeberechtigten das Einverständnis der minderjährigen Personen vorliegen muss.

§ 8 – TRANSPARENT KOMMUNIZIEREN

Wir kommunizieren nicht über Chat-Programme sozialer Netzwerke (wie z. B. Facebook, Instagram) oder Messenger Apps (wie z. B. WhatsApp, Signal) mit einzelnen Kindern und Jugendlichen über private Themen, die nicht das Vereinsleben betreffen.

§ 9 – AKTIV EINSCHREITEN

Wir informieren im Konflikt- oder Verdachtsfall sowie beim Verstoß durch Dritte, ebenfalls diesen Richtlinien unterliegende Personen, gegen diesen Verhaltenskodex der/den Vertrauensperson(en) unseres Vereins oder den Vorstand, um professionelle, fachliche Unterstützung und Hilfe hinzuzuziehen. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle.

§ 10 – FÜHRUNGSZEUGNIS

Auf Verlangen des Vorstandes ist von den Ausbildern spätestens alle drei Jahre ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis diesem vorzulegen. Der Vorstand stellt hierfür eine Bescheinigung aus, damit für die Erteilung des Zeugnisses keine Gebühren anfallen.

Stand 11.09.2024

Heidetaucher e.V.
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